Beschreibung |
Der Erwerb, die Veräußerung, der Betrieb und die Verwaltung von Kosmetikinstituten bzw.-studios, Wellnesseinrichtungen, Parfümerien, Drogerien sowie ähnlich gelagerten Einrichtungen, soweit hierfür keine besonderen Erlaubnisse erforderlich sind. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzwecks dienlich sind, insbesondere den Handel mit Kosmetik- und Wellnessprodukten, medizinischen Hilfsmitteln, Hygieneartikeln, kosmetischen Geräten und Studio- und Geschäftseinrichtungen, soweit diese Geschäfte keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft darf als Franchisegeber fungieren und entsprechende Franchiseverträge abschließen. |